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JETZT NEU! Alle Destinationen auf Länder-Landkarten ansehen! JETZT NEU! Allgemeine Geschäfts- und ReisebedingungenAllgemeines zu unserem ServiceDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertragsbschlusses. Sie regeln die Geschäfts-Modalitäten zwischen unseren Kunden und der socca! Sports GmbH (siehe Impressum, im folgenden "schwimmtrainingslager.com") als Reisevermittler oder Reiseveranstalter. I. Reisebedingungen/Pauschalreisen 1. Anmeldung und Buchung der Reise Mit der Übersendung unseres freibleibenden Angebotes fordern wir den Kunden auf, uns ein Angebot (Anmeldung) unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen zu unterbreiten. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme dieses Angebotes/Anmeldung durch schwimmtrainingslager.com zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von schwimmtrainingslager.com. Sofern sie auf andere Weise erfolgt, wird schwimmtrainingslager.com eine schriftliche Bestätigung unverzüglich nach Vertragsabschluss übersenden. Die Anmeldung durch den Anmelder der Reise gilt auch für alle übrigen in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. 2. Leistungen Die Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen unter www.schwimmtrainingslager.com, den Angaben im Angebot und/oder bei nachfolgenden Änderungswünschen in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungsbeschreibungen. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit schwimmtrainingslager.com geschlossenen Reisevertrages, es sei denn, schwimmtrainingslager.com nimmt ausdrücklich darauf Bezug. Gutscheine und Eintrittskarten für bestimmte Leistungen werden teilweise erst am Zielort ausgegeben. Vermittelt schwimmtrainingslager.com im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet schwimmtrainingslager.com nicht selbst für die Durchführung der Fremdleistung, sofern in der Reisebestätigung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Einteilung der Trainingsplätze durch das Hotel bzw. den Platzeigentümer. 3. Zahlung des Reisepreises, Reiseunterlagen Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung bis zur Höhe von 20% des Reisepreises je Reiseteilnehmer fällig. Sofern wir als Veranstalter auftreten, wird mit Vertragsabschluss ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart, ansonsten muss sie in der Regel bis vier Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus denen in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben ist. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung zugesandt. 4. Änderungen von Leistungen, Rücktritt und Kündigung durch schwimmtrainingslager.com Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von schwimmtrainingslager.com nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. schwimmtrainingslager.com ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrage unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern schwimmtrainingslager.com in der Lage ist, dem Kunden diese anzubieten. Dieses Recht kann unverzüglich nach der Erklärung von schwimmtrainingslager.com zur Änderung der Reiseleistung geltend gemacht werden. schwimmtrainingslager.com kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, 1.) wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch schwimmtrainingslager.com nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt schwimmtrainingslager.com, so behält schwimmtrainingslager.com den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 2.) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, sofern eine mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmer sind unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhalten die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern sie nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von schwimmtrainingslager.com annimmt. 5. Rücktritt, Umbuchungen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen Der Kunde ist berechtigt, jederzeit bis Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. schwimmtrainingslager.com steht in diesem Fall unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis gesetzlich eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB zu. Diese kann nach Wahl von schwimmtrainingslager.com entweder durch nachfolgende Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs. 3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs. 2 BGB) beziffert und geltend gemacht werden. Bei Rücktritt vom Gesamtbetrag
6. Kündigung infolge höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, berechtigt dies beide Vertragspartner, den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wird der Vertrag gekündigt, so kann schwimmtrainingslager.com für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. schwimmtrainingslager.com ist in diesen Fällen verpflichtet, die in Folge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung vorsieht, die Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. 7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen Wird die Reise nach Ansicht des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht, hat er nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel der Reise bei schwimmtrainingslager.com anzuzeigen. Diese Anzeige ist zu richten an:
8. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung Jegliche Ansprüche auf Basis des geschlossenen Reisevertrages hat der Kunde gem. § 651 g I. BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber socca! Sports GmbH, Rathausstrasse 15, 83022 Rosenheim, geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber Leistungsträgern oder dem einbuchenden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Der Kunde und schwimmtrainingslager.com vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Kunden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Hemmung der Verjährung von zwei auf ein Jahr richtet sich nach den §§ 203 ff. BGB. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. 9. Begrenzung der Haftung Die vertragliche Haftung von schwimmtrainingslager.com für Schäden, die nicht Schäden an Leib, Leben oder Freiheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
Kommt schwimmtrainingslager.com die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern schwimmtrainingslager.com in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet schwimmtrainingslager.com nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt schwimmtrainingslager.com bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetztes. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeit-Aktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und eventuell Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten auftreten, haftet schwimmtrainingslager.com nur dann, wenn schwimmtrainingslager.com ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung. 10. Sonstiges Sofern in den Reiseunterlagen keine anderslautenden Informationen angegeben werden, benötigen deutsche Kunden bei grenzüberschreitenden Reisen einen deutschen Reisepass, Personal- oder Kinderausweis. Alle Kunden, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind, sind selbst für die Einhaltung und Beschaffung der erforderlichen Einreise-, Pass- und Visavorschriften verantwortlich. schwimmtrainingslager.com übernimmt in diesem Falle keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von erforderlichen Einreise-, Pass- und Visaerfordernissen entstehen, wenn Sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Seiten von schwimmtrainingslager.com bedingt sind. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften direkt zu wenden. Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. gravierende Allergien, Behinderungen, Teilnehmerlisten...). Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück und kleines Bordgepäck (insgesamt maximal 20 Kilo) beschränkt ist. Im Fahrtgastraum gilt Rauch- und Alkoholverbot. Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen bei An- und Abreise sind nicht vorhersehbar. Die jeweiligen Eigentümer der Fussballplätze behalten sich das Recht vor, die Anlagen wegen Schlechtwetters zu sperren. Ist als Leistungserbringung die Organisation eines Freundschafts- oder Testspiels vereinbart, so findet diese Einheit - sofern nicht anders vereinbart - nicht zusätzlich, sondern anstelle einer Trainingseinheit statt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Reisegepäckversicherung. Weil einzelne Flüge durch Verspätungen oder Flugplanänderungen vom ordentlichen Flugplan abweichen können, gelten als Abflugtermine immer und ausschließlich auf von den Fluggesellschaften ausgegebenen Flugtickets angegebene Daten und Uhrzeiten. Gerichtsstand ist Rosenheim. II. Buchungsbedingungen / Vermittlung einzelner Reiseleistungen Soweit lediglich einzelne Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen oder Mietwagen, so haftet schwimmtrainingslager.com nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst. Bei reinen Vermittlungen sind der gesamte Reisepreis und eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,-- sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist in diesen Fällen nicht nötig. Die angebotenen Verkaufspreise können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da die Beschaffung nicht immer über direkte Bezugsquellen gewährleistet werden kann. Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren und Zwischenhändler und damit ohne zusätzlichen Kosten unmöglich, an die Tickets zu kommen. Bitte beachten Sie, dass Eintrittskarten nach Bestätigung weder umgetauscht noch storniert werden können. Die Eintrittskarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen werden Ihnen erst ausgehändigt, wenn sie uns der Veranstalter oder Vermittler zur Verfügung gestellt hat, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung der Reise. Vereinzelt werden die Tickets sogar erst am Zielort ausgegeben. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rosenheim, Stand: September 2009 |